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Richtiger Umgang mit einem Feuerlöscher PDF Drucken E-Mail
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Veröffentlicht von: Sven Kopfstädt   
Sonntag, 30. November 2008 um 22:29
Oftmals lassen sich kleine Feuer und Entstehungsbrände mit einem einfachen Feuerlöscher ersticken, bevor es zu einem größeren Schaden kommt. Es empfiehlt sich immer, einen Feuerlöscher in der Nähe zu haben, dies gilt sowohl für den privaten Haushalt, als auch für das Auto oder beispielsweise einem Campingwagen. In Betrieben sind Feuerlöscher entsprechend der Brandlast zwingend vorgeschrieben. Feuerlöscher könne Sie in verschiedenen Größen zu einem relativ geringen Preis im Fachhandel beziehen. Beachten Sie bitte beim Kauf eines Feuerlöschers, für welche Art von Bränden dieser gedacht ist.

Man unterscheidet in folgenden Brandklassen:

Brandklasse ABrände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung z. B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
Brandklasse BBrände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z. B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe
Brandklasse CBrände von Gasen z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
Brandklasse - DBrände von Metallen z. B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium
Brandklasse EBrände elektrischer Geräte (ehemalige Brandklasse) Fast alle Feuerlöscher sind heute an elektrischen Geräten einsetzbar.
Achtung: Vorher unbedingt die Hinweise des Herstellers auf den Feuerlöschern beachten! Mindestabstand einhalten!
Brandklasse FBrände von Speisefett und Speiseöl z.B. Frittiergeräte, Fettbackgeräte

Wenn Sie beispielsweise einen mit Wasser befüllten Feuerlöscher (nur für Brandklasse A geeignet) verwenden, um einen Fett-Brand zu löschen, kann dies verheerende Folgen haben. Beachten Sie deshalb gerade bei Ihnen fremden Geräten die Kennzeichnung der Brandklasse, beispielsweise in einem öffentlichen Gebäude oder Ihrer Firma wenn Sie einmal einen Feuerlöscher benutzen müssen. Gerade in Betrieben empfiehlt sich oft eine Schulung der Angestellten im Umgang mit den vorhandenen Löschgeräten (nicht nur Feuerlöscher). Sprechen Sie bei Interesse bitte Ihre örtliche Feuerwehr an. Beachten Sie bitte unbedingt die Gebrauchsanweisung, die auf jedem Feuerlöscher abgedruckt ist, da es je nach Hersteller in der Handhabung Unterschiede gibt. Machen Sie sich mit dem Umgang des Feuerlöschers vertraut, bevor etwas passiert - ist es erst einmal zu einem Brand gekommen, werden Sie dafür keine Zeit mehr haben. Erkundigigen Sie sich, wo sich in Ihrer Nähe (beispielsweise am Arbeitsplatz) der nächste Feuerlöscher befindet.Feuerlöscher-Symbol

Diese Standorte erkenne Sie in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln an nebenstehendem Symbol.

 

Wie lösche ich richtig mit einem Feuerlöscher?

- Hierbei sind folgende Regeln zu befolgen:

♦ Das Feuer mit dem Wind angreifen.
Windrichtung beachten
♦Flächenbrände von vorne und unten ablöschen.
Von Vorne und Unten
♦
Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen.
 Tropfbrände
♦
Wenn möglich, das Feuer mit mehreren Personen und Feuerlöschern gleichzeitig angreifen. 
Mit mehreren gleichzeitig löschen
♦
Löschen Sie mit kurzen Stößen, da der Inhalt eines Löschers nur für wenige Sekunden reicht. 
 
♦
An der Brandstelle auf Wiederdurchzündung achten --- wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob der Brand wirklich ganz abgelöscht ist, rufen Sie in jedem Falle die Feuerwehr an! ---
Mögliche Rückzündung beachten
♦
Gebrauchte Feuerlöscher sofort wieder auffüllen lassen - auch wenn diese nicht ganz entleert sind.
 

Wenn Sie einen Feuerlöscher besitzen, denken Sie bitte auch daran, ihn regelmäßig durch eine Fachfirma warten zu lassen. Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nur so lässt sich die Funktionssicherheit sicherstellen. Diese Regelung gilt für Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem eigenen Behälter befindet und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt. Bei Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Treibgas und das Löschmittel in einem einzigen Behälter befinden, ist zusätzlich alle 10 Jahre eine Prüfung durch Sachverständige (z. B. TÜV) durchzuführen.
Aktualisiert ( Montag, 01. Dezember 2008 um 23:01 )
 
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