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Veröffentlicht von: Sven Kopfstädt   
Donnerstag, 04. Dezember 2008 um 21:36

Die Laufbahnen/Dienstgradabzeichen der freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sind im Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2009 festgelegt.

Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter/in“ bis „Löschmeister/in“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.

  • Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau AnwärterFeuerwehrmannanwärter/Feuerwehrfrauanwärterin (Mitglied der Jugendabteilung; Eintritt als aktives Mitglied)
  • Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau

    Feuerwehrmann/frau (Truppfrau oder Truppmann Teil 1 -Grundausbildung- )

  • Oberfeuerwehrmann/OberfeuerwehrfrauOberfeuerwehrmann/frau (Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Truppfrau/Truppmann nach 3 Jahren und mindestens eine technische Ausbildung)

  • Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau**Hauptfeuerwehrmann/frau** (Truppführerausbildung und mindestens eine technische Ausbildung)

  • Hauptfeuerwehrmann/frau*** (Truppführerausbildung Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau***und mindestens eine technische Ausbildung und Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/-beauftragter oder Brandschutzerzieherin/-erzieher / Brandschutzaufklärerin/-aufklärer mit abgeschlossener Ausbildung -nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)
  • Löschmeister/LöschmeisterinLöschmeister/in (Truppführerausbildung und mindestens zwei technische Ausbildungen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführerausbildung)

Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr.
  • Oberlöschmeister/OberlöschmeisterinOberlöschmeister/in (Gruppenführer/LZG-Gruppenführer/IuK im Fü-Stab bzw. TEL nach entsprechender Ausbildung)

  • Hauptlöschmeister/Hauptlöschmeisterin**Hauptlöschmeister/in ** (Jugendfeuerwehrwartin/-wart mit Lehrgang Gruppenführung, Jugendfeuerwehrwartin/-wart oder Kreisausbilderin/Kreisausbilder mit Lehrgang Gruppenführung, Kreisausbildung in der Feuerwehr)
  • Hauptlöschmeister/in *** (Stellvertretende Ortswehrführung Hauptlöschmeister/Hauptlöschmeisterin***bis 1000 Einwohner mit Lehrgang Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr)
  • Brandmeister/in (Ortswehrführung bis 1000 Einwohner, Brandmeister/BrandmeisterinZugführung, Lehrgangsleiterin/-leiter und Kreisfachwartin/-wart, Fü-Stab bzw. TEL (Fachberaterin/-berater) nach entsprechender Ausbildung)
  • Oberbrandmeister/OberbrandmeisterinOberbrandmeister/in (Ortswehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Gemeindewehrführung bis 1000 Einwohner, Kreisfachwartin/-wart für Ausbildung mit enrpsrechender Ausbildung)
  • Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin**Hauptbrandmeister/in** (Ortswehrführung 5001 bis 15.000 Einwohner, Gemeindewehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Kreisjugendfeuerwehrwartin/-wart, Zugführung des LZG, Fü-Stab S1-S2-S4-S5-S6 mit entsprechender Ausbildung)

  • Hauptbrandmeister/in*** (Ortswehrführung über 15.000 Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin***Einwohner, Amts- bzw. Gemeindewehrführung  5001 bis 15.000 Einwohner, Führung von Feuerwehrbereitschaften mit entsprechender Ausbildung)
  • Erster Hauptbrandmeister/Erste HauptbrandmeisterinErste/r Hauptbrandmeisterin/er (Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 15.000 Einwohner, Fü-Stab TEL S3 ggf. Leiter/in Stab mit entsprechender Ausbildung)

  • Erste/r Hauptbrandmeisterin/er* (Stellvertretende Erster Hauptbrandmeister/Erste Hauptbrandmeisterin*Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr)
  • Kreisbrandmeister/in Stadtbrandmeister/in Kreisbrandmeister/Kreisbrandmeisterin(Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiter einer Feuerwehr)

*) ein Stern

**) zwei Sterne

***) drei Sterne

 

Anhang: Dienstkleidungsvorschrift Schleswig-Holstein

Link: Organisationserlass Feuerwehren OrgFw

Aktualisiert ( Mittwoch, 07. Oktober 2009 um 09:14 )
 
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