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Veröffentlicht von: Sven Kopfstädt
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Donnerstag, 04. Dezember 2008 um 21:36 |
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Die Laufbahnen/Dienstgradabzeichen der freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sind im Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2009 festgelegt. Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter/in“ bis „Löschmeister/in“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.
Löschmeister/in (Truppführerausbildung und mindestens zwei technische Ausbildungen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführerausbildung)
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. - Hauptlöschmeister/in *** (Stellvertretende Ortswehrführung
bis 1000 Einwohner mit Lehrgang Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr)
- Brandmeister/in (Ortswehrführung bis 1000 Einwohner,
Zugführung, Lehrgangsleiterin/-leiter und Kreisfachwartin/-wart, Fü-Stab bzw. TEL (Fachberaterin/-berater) nach entsprechender Ausbildung)
Oberbrandmeister/in (Ortswehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Gemeindewehrführung bis 1000 Einwohner, Kreisfachwartin/-wart für Ausbildung mit enrpsrechender Ausbildung) Hauptbrandmeister/in** (Ortswehrführung 5001 bis 15.000 Einwohner, Gemeindewehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Kreisjugendfeuerwehrwartin/-wart, Zugführung des LZG, Fü-Stab S1-S2-S4-S5-S6 mit entsprechender Ausbildung)
- Hauptbrandmeister/in*** (Ortswehrführung über 15.000
Einwohner, Amts- bzw. Gemeindewehrführung 5001 bis 15.000 Einwohner, Führung von Feuerwehrbereitschaften mit entsprechender Ausbildung) Erste/r Hauptbrandmeisterin/er (Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 15.000 Einwohner, Fü-Stab TEL S3 ggf. Leiter/in Stab mit entsprechender Ausbildung)
- Erste/r Hauptbrandmeisterin/er* (Stellvertretende
Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr)
- Kreisbrandmeister/in Stadtbrandmeister/in
(Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiter einer Feuerwehr)
*) ein Stern **) zwei Sterne ***) drei Sterne Anhang: Dienstkleidungsvorschrift Schleswig-Holstein Link: Organisationserlass Feuerwehren OrgFw
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Aktualisiert ( Mittwoch, 07. Oktober 2009 um 09:14 )
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